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Leistungen

Die allgemeine Aufgabe des Außenministeriums und der Botschaften besteht darin, konsularische Dienstleistungen zu erbringen, d. h. Beratung und Unterstützung in verschiedenen Situationen. Unsere Dienstleistungen beruhen auf den estnischen Vorschriften und dem geltenden Konsulargesetz und sind einheitlich und rechtssicher, unabhängig davon, in welchem Land Sie sich befinden. Die Umstände und Vorschriften können von Land zu Land unterschiedlich sein und die Bedingungen, unter denen wir unseren Auftrag erfüllen, beeinflussen.

Estland verfügt in 81 Ländern über Honorarkonsulate, insgesamt sind 191 Konsuln weltweit tätig, das estnische Honorarkonsulat in Hessen mit Astrid von der Malsburg befindet sich auch 2023 unter den Top 10 der Honorarkonsuln mit den meisten Aufgaben.

Unsere Dienstleistungen im Honorarkonsulat in Frankfurt

Der Konsularbezirk des Honorarkonsulats in Frankfurt umfasst die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Für estnische Staatsangehörige:

  • Aushändigung von estnischen Pässen und ID-Karten
    • Aushändigung von Pässen und Personalausweisen, Ausstellung von vorläufigen Pässen.
  • Ausstellung von Rückkehrbescheinigungen
  • Sollten Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder abgelaufen sein, können wir Ihnen eine vorläufige Rückkehrbescheinigung für die Rückreise nach Estland ausstellen.
  • Aushändigung von estnischen Führerscheinen
  • Namensanmeldungen
    • Entgegennahme von Namensanmeldungen, Beglaubigung von Kopien und Weiterleitung an die Botschaft
  • Unterstützung in Notfällen
    • Je nach Notfall versuchen wir, jedem estnischen Bürger im Ausland zu helfen.

Auch für Staatsangehörige anderer Länder:

  • Übersetzen
    • Wir übersetzen alle Dokumente, die in direktem Zusammenhang mit einem estnischen Staatsbürger, einer estnischen juristischen Person oder einer in Estland befindlichen Immobilie stehen.
  • Reiseinformationen
    • Wir unterstützen alle Interessierten mit Reiseinformationen sowie den wichtigsten Webseiten.
  • Betreuung von estnischen Staatsangehörigen
  • Vermittlung von wirtschaftlichen und kulturellen Kontakten
  • Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Pflege von Handelsbeziehungen
  • Förderung kultureller und sozialer Projekte
  • Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen

Womit wir nicht helfen können:

  • Beantragung von estnischen Pässen und ID-Karten
  • Apostille – Verfahren
    • Wir beglaubigen keine Dokumente mit Apostillen. Hierfür müssen Sie mit einem estnischen Notar Kontakt aufnehmen. Eine Liste eingetragener Notare finden Sie hier.
  • Beratung zu den deutschen Rechtsvorschriften über Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
    • Informationen zu den deutschen Vorschriften erhalten Sie von den deutschen Behörden.
  • Visa-Angelegenheiten
    • Die Konsulate und die estnische Botschaft in Berlin bearbeiten keine Visumsanträge. Um ein Visum für den Schengen-Raum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine für Sie passende estnische Vertretung.
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Estland
  • Zoll-, Import- und Exportangelegenheiten
  • Estnische Polizei, Gesetze und Waffeneinfuhren
  • Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
  • Bankdienstleistungen
  • Allgemeine touristische Informationen zu Estland.
  • Wir können keinen Einfluss auf die Ein- und Ausreisebestimmungen anderer Länder nehmen, sollte Ihnen die Ein- oder Ausreise verwehrt werden.
  • Wenn Sie von der Polizei festgenommen werden, können wir keine Sonderbehandlung verlangen, weil Sie estnischer Staatsbürger sind. Es gelten die jeweiligen im Land anwendbaren Gesetze.

Aushändigung von Dokumenten

  • Bitte sehen Sie davon ab nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Dokumente oder einem Termin zu fragen, wir melden uns eigenständig bei Ihnen mit einem Terminangebot. Die Ausstellung ist mittwochs von 10:00 – 13:00 möglich. Ohne einen Termin können wir Sie nicht empfangen.
  • Mitzubringen sind: alte Dokumente, medizinische Maske, sowie 15€ Bearbeitungsgebühr in bar.
  • Kommen Sie bitte alleine (Gebäude und Grundstück) – d.h. nur die abholende Person. NB! Jugendliche ab 15. J. müssen persönlich erscheinen und unterschreiben. Selbstverständlich können wir für die Schule oder den Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Termin ausstellen.

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns Ihre Nachricht in deutscher, englischer, oder estnischer Sprache an: buero@estland-hessen.de


Die Honorarkonsulin

Astrid von der Malsburg

Diplomkauffrau, Redenschreiberin, Gründerin von FrauenmitFormat an der Goethe Universität in Frankfurt, engagiert in zahlreichen Netzwerkprojekten der Wirtschaft und Wissenschaft